Termine 23
1. Februar 23 __ Beginn Einreichung
25. Mai 23 __ Einreichschluss
21. September 23 __ Preisverleihung Seifenfabrik
Termine 23
1. Februar 23 __ Beginn Einreichung
25. Mai 23 __ Einreichschluss
1. Juli bis 31. August 23 __ Publikumsvoting
21. September 23 __ Preisverleihung Seifenfabrik
Kategorien
Holzbaupreis für
# Private Wohnbauten
# Mehrgeschoßige Wohnbauten
# Gewerbebauten
# Bildungsbauten
# Landwirtschaftliche Bauten
# Besser-mit-Holz gebaut
Diese Kategorie zeigt die vielfältigsten Anwendungen, Einsatzmöglichkeiten und Erscheinungsbilder von Holz auf – von Carports und Garten-pavillons bis hin zu Baumhäusern und Holzkonstruktionen.
# Bauten außerhalb der Steiermark
Projekte mit Standort außerhalb der Steiermark, die von einem steirischen
Holzbaubetrieb realisiert wurden.
Zusätzlich wird es heuer erstmals die Ehrung einer Person geben, für
# besondere Verdienste rund um den Holzbau
Die Jury 23
Foto (C) TU Graz

Gerhard Schickhofer
Foto (C) E. Hinteregger / M. Draschl

Eva M. Hierzer
Foto (C) Fritz Klaura

Friedrich Klaura
Foto (C) Land Stmk/Foto MUR

Barbara Meisterhofer
Foto (C) wildundwunderbar

Andreas Ringhofer
In welchen architektonischen, konstruktiven, funktionalen, ökologischen oder ökonomischen Merkmalen sticht das vorliegede Projekt heraus und wodurch unterscheidet es sich von verwandten Projekten?
Eine der Fragestellungen an die Jury bei der Bewertung der eingereichten Projekte.
Unsere starken Partner








Ausschreibung
Der Holzbaupreis Steiermark 2023 zeichnet den innovativen, hochwertigen und zukunftsweisenden Einsatz von Holz in Bauwerken aus. Die herausragenden Leistungen in der Verwendung von Holz sollen damit gefördert und bekannt gemacht werden.
Die öffentliche Präsentation der Siegerprojekte und die feierliche Überreichung der Preise erfolgt im Rahmen einer Festveranstaltung am 21. September 2023.
Bis zur Preisverleihung wird das Juryergebnis nicht veröffentlicht. Alle mit der Durchführung des Holzbaupreises 2023, seiner Jurierung, der Vorbereitung der Publikation betrauten Personen sowohl der Auslober als auch der Jury oder Dritte sind zur Geheimhaltung aller darüber hinaus reichender Informationen bis zur Preisverleihung verpflichtet.
Die Siegerauswahl wird durch eine Jury beschlossen.
Die Jury wird im Juni 2023 in einer ersten Jurysitzung die Projekteingaben beurteilen und in einem zweiten Durchgang die Arbeiten vor Ort (Ausnahme ist der Exportpreis) aufsuchen.
Der Holzbaupreis des Publikums wird aufgrund des Ergebnisses eines internetbasierenden Abstimmungsverfahrens ermittelt.
Wettbewerbsgegenstand sind Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie sonstige Objekte, bei denen der Einsatz von Holz eine zentrale Bedeutung aufweist. Dabei ist das ganze Spektrum möglicher Holzanwendungen zugelassen.
Der Auslobungsbereich umfasst das Bundesland Steiermark (Ausnahme Exportpreis). Die eingereichten Unterlagen können sich daher nur auf solche Objekte beziehen, die in der Steiermark von einem befugten Holzbaubetrieb errichtet und fertig gestellt wurden. Teilnahmeberechtigt sind die ausführenden und planenden Holzbaubetriebe, BauherrInnen sowie ArchitektInnen und ZivilingenieurInnen für Hochbau bzw. Planungsbefugte.
Es dürfen nur Objekte und Arbeiten eingereicht werden, welche zwischen dem 1. Januar 2020 und dem Zeitpunkt der Einreichung fertig gestellt wurden. Projekte, die in dieser Zeitspanne nicht vollständig realisiert wurden oder bereits bei einem Holzbaupreis Steiermark eingereicht wurden, sind nicht zugelassen. Es sind sowohl Neu-, als auch Zu- und Umbauten teilnahmeberechtigt.
Die Einreichung ist ausschließlich online über das auf dieser Webseite aufzurufende Einreichtool zulässig. Postalische Einreichungen werden nicht entgegengenommen. Es werden nur vollständig ausgefüllte Einreichungen, die den Teilnahmebedingungen entsprechen, zur Beurteilung zugelassen.
Die Einreichungen müssen bis 25. Mai 2023, 24.00 Uhr, über das Einreichtool abgeschlossen sein.
Die Fotos sollen Grundlage für eine Veröffentlichung sein und daher in ihrer Qualität dem abgebildeten Objekt entsprechen. Die Teilnehmer verpflichten sich, professionelles Fotomaterial für Ausstellung, Dokumentation und Internetveröffentlichung honorarfrei zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls eigenverantwortlich die Copyrights zu klären und gegenüber den Auslobern nachzuweisen. Sollten Ansprüche von Urhebern gegenüber den Auslobern erfolgreich erhoben werden, hält man sich bei dem Einreicher schadlos. Die Bilddaten sollten einen Mindeststandard von 300 dpi bezogen auf eine Endgröße von 18 x 24 cm (Querformat) haben und im JPG-Format abgespeichert sein.
Nicht teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der Jury, deren Partner, Angestellte oder freie Mitarbeiter sowie Verwandte, Ehegatten und Lebensgefährten.
Für jede Einreichung ist eine Teilnahmegebühr in Höhe von Euro 120,– (inkl. 10% Mehrwertsteuer) zu entrichten. Die Teilnahmegebühr wird der/dem Einreicher*in in Rechnung gestellt.